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Termine nach Vereinbarung!
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Impfungen zählen zu den wirksamsten, vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen in der Medizin. Direktes Ziel einer Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Andererseits verdanken wir konsequenten Schutzimpfungen, dass sich schwere Infektionskrankheiten nicht ungehindert verbreiten und solche, wie Pocken oder Kinderlähmung nahezu verschwunden sind.
Man unterscheidet zwischen passiven und aktiven Impfungen. Bei passiven Impfungen wird dem Körper ein fertiger, schützende Antikörper von außen zugeführt, der direkt gegen den jeweiligen Erreger wirkt. Das kann nötig sein, wenn man sich durch einem Krankheitserreger angesteckt hat und kein ausreichender Impfschutz besteht. Ein solcher Schutz gegen eine Krankheit wirkt zwar sofort, jedoch nur für kurze Zeit. Bei einer aktiven Impfung wird der Körper, durch Gabe kleinster Mengen abgetöteter Viren oder Bakterien, gereizt, selbst Abwehrzellen (Antikörper) zu bilden. Das Immunsystem ‘erinnert‘ sich bei erneutem Kontakt mit solchen Viren oder Bakterien sofort, reagiert und bekämpft sie.
Fragen und Erkenntnisse zum Impfschutz werden bei der STIKO (Ständige Impfkommission) im Robert-Koch-Institut in Berlin gesammelt und ausgewertet. Die Erkenntnisse finden dann Eingang in die Allgemeinen Impfempfehlungen.
Für den Aufbau eines frühen Schutzes gegen die jeweiligen Erkrankungen empfiehlt die STIKO, mit den sog. Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche frühzeitig (ab etwa 3. Lebensmonat) zu beginnen. Die Kosten für diese Regelimpfungen werden für Versicherte von den Krankenkassen getragen.
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
(bakterielle Hirnhautentzündung) bis 17 Jahre
bei Mädchen (9 bis 14 Jahre)
Erreger einer Lungenentzündung
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
generell bzw. Auffrischungs-Impfung
generell für alle (Auffrischung alle 10 Jahre)
für alle mit Kontakt zu Säuglingen (Wiederimpfung alle 10 Jahre)
ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte, nach 1970 geborene Personen
nach Grundimmunisierung (bis 18 Jahre), gemäß Antikörperstatus und zusätzlich Hep. A (infektiöse Gelbsucht) bei chronisch Kranken
Grippe (Influenza)
generell für alle (jährliche Impfung)
(Erreger einer Lungenentzündung)
Für einen anhaltenden Schutz sind sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene teilweise Auffrischungs-Impfungen erforderlich.
Neben den Standardimpfungen werden unter bestimmten Bedingungen, bzw. für bestimmte Personengruppen Empfehlungen für sog. Indikationsimpfungen durch die STIKO des Robert Koch-Instituts ausgesprochen. Dazu können zum Beispiel Impfungen gegen Windpocken (für Frauen mit Kinderwunsch) oder gegen von Zecken übertragene Krankheiten (FSME) in entsprechenden Risikogebieten gehören.
Zudem gibt es eine Reihe vorbeugender Impfungen und Maßnahmen, wie gegen Cholera, Typhus oder Malaria, etc., die bei Auslandsreisen notwendig sind. Darüber informieren wir Sie gern im Rahmen unserer Reisemedizinischen Beratung.
Wir stellen weiterhin Impfangebote für Sie bereit. Kinder impfen wir ab 12 Jahren, hier ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für gesunde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum 59. Lebensjahr empfiehlt die STIKO keine Auffrischimpfung.
Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Risiko wird von der STIKO eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.
Zusätzlich zur Basisimmunität werden für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Risiko weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, werden zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Für eine Corona-Impfung ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Sie können diese erhalten, wenn ihre letzte Corona-Impfung mehr als 12 Monate zurückliegt.
Die STIKO empfiehlt eine Auffrisch-Impfung für
Patienten ab 60 Jahren
Immungeschwächte
chronisch Erkrankte
Bewohner von Pflegeheimen
Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen
Vorerkrankte Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
Infos für Ihren Impftermin
Tragen Sie bitte bequeme Kleidung und bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen mit:
Personalausweis, Impfausweis, Krankenversicherten-Karte, den ausgefüllten und unterschriebenen Aufklärungsbogen und Einwilligungsbogen (diesen finden Sie hier), ggf. Ihre Medikamentenliste
Wichtige Voraussetzungen für die Corona-Impfung:
Sie zeigen am Tag Ihres Impftermins keine Erkältungssymptome, wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Geschmacks- oder Geruchsverlust, Durchfall usw.
Wenn doch, unbedingt den vereinbarten Impftermin telefonisch (05951/994030) oder per eMail (info@mvz-werlte.de) verschieben.
Für den Einlass zu Ihrem Impftermin nutzen Sie bitte den MVZ-Haupteingang in der Meyerhof-Passage.
Öffnungszeiten
Mo: 8:00 – 12:00, 15:00 – 18:00 Uhr
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Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
Medizinisches Versorgungszentrum Werlte (kAöR)
Hauptstraße 30 | 49757 Werlte
Tel.: +49 (0) 59 51 / 99 40 30
E-Mail: info@mvz-werlte.de
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