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14. April 2026

Jugendschutzuntersuchung

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… wichtig für alle unter 18 in Ausbildung!

 

Du startest bald deine Ausbildung oder bist bereits im ersten Lehrjahr? Dann denk unbedingt an die gesetzlich vorgeschriebene Jugendschutzuntersuchung 👇

Vor Ausbildungsbeginn:
Ohne Erstuntersuchung darfst du keine Ausbildung starten. Die Bescheinigung darf dabei nicht älter als 14 Monate sein.

Nach dem 1. Ausbildungsjahr:
Wenn du noch unter 18 bist, brauchst du eine Nachuntersuchung – sonst darf dein Betrieb dich nicht weiter beschäftigen.

 

📌 Gut zu wissen:

  • Die Untersuchung ist für dich
  • Du brauchst vorher einen Untersuchungsberechtigungsschein (erhältlich beim Bürgeramt).
  • Die Arztwahl ist frei – du kannst also gerne zu uns kommen. 😊

 

💡 Unser Tipp:
Kümmere dich frühzeitig um deinen Termin, damit es – gerade in der Ferien- und Urlaubszeit – keine Probleme mit deinem Ausbildungsstart oder deiner Weiterbeschäftigung gibt.

📞 Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung melde dich gern bei uns.

 

Dein Team vom MVZ-Werlte

 

Bild: Pixabay / MVZ-Werlte (kAöR)

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