Medizinisches Versorgungszentrum Werlte (kAöR)

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20.04.2023

Verordnung von Magensäure-Hemmern


Magensäurehemmer nur nach eingehender ärztlicher Untersuchung mit entsprechender Diagnostik

Liebe Patientinnen und Patienten,

heute möchten wir Ihnen einige Informationen zu den sogenannten Protonenpumpeninhibitoren (PPI) geben. Präparate mit diesen Wirkstoffen (z.B. Pantoprazol, Omeprazol und Esomeprazol) werden zur Hemmung der Magensäureproduktion eingesetzt. Die vermehrte Herstellung von Magensäure löst häufig ein Völlegefühl oder Magendrücken aus. Sie kann aber auch auf andere Erkrankungen zurückzuführen sein.

Wir stellen fest, dass die Einnahme dieser Präparate häufig routinemäßig in Krankenhausentlassungsberichten als Dauermedikation empfohlen wird, die dann vom Hausarzt verschrieben werden soll, obwohl dafür kein Grund besteht.

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf zwei Probleme:
• Die längere Einnahme von PPI kann erhebliche und ernstzunehmende Nebenwirkungen (z.B. Osteoporose, Magen- und Darminfektionen, Mangelerscheinungen wie z. B. Vit.-B12) verursachen.
• Eine Verordnung auf Kassenrezept ist nur bei langfristigen und schwerwiegenden Diagnosen (z.B. Gastritis, Reflux) möglich. Diese Diagnosen müssen dann jedoch auch durch regelmäßige Magenspiegelungen kontrolliert und bestätigt werden.

Zum vertiefenden Lesen empfehlen wir die dazu erschienenen Veröffentlichungen und Ratschläge der Kassenärztlichen Vereinigungen Niedersachsen (KVN) und Nordrhein (KVNO):

Rezept-Info - PPI von der KV-Niedersachsen

Patienteninformation - PPI von der KV-Nordrhein

Die Verordnung von PPI-Präparaten kann deshalb nur nach eingehender ärztlicher Untersuchung mit entsprechender Diagnostik erfolgen.

Bleiben Sie gesund,
Ihr Ärzte-Team des MVZ-Werlte



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