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03.03.2023
Maskenpflicht für Patienten bleibt
Seit dem 01.03.2023 ist aufgrund der abgeschwächten Pandemielage die Corona-Testpflicht in Krankenhäusern und Pfegeheimen entfallen. Ebenfalls wurden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit.
Jedoch gilt für Besucher weiterhin die Maskenpflicht, ebenso für Patienten und Besucher in Arztpraxen!
Unabhängig davon gilt das Hausrecht der medizinischen Einrichtungen weiter, sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Schutzmaßnahmen für vulnerable Patienten bestehen bleiben.
Empfohlen wird weiterhin freiwillig Maske zu tragen, um sich bzw. andere zu schützen.
Weiter Infos dazu finden Sie hier
Herzliche Grüße
Ihr MVZ-Team
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